(Stand: 15.01.2026)

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbe-
dingungen


1.⁠ ⁠Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Katrin Becker – „Feinsinn für Atmosphäre“ (nachfolgend Auftragnehmerin) und ihren Auftraggeber*. Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch gegenüber Privatpersonen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
•⁠ ⁠Die Bezeichnung Auftraggeber wir hier im Rahmen der gesetzlichen Definition des BGB in der männlichen Form, stellvertretend für alle Geschlechter und non-binäre Personen verwendet.

 2.⁠ ⁠Leistungen
Die Auftragnehmerin erbringt selbstständige Dienstleistungen im Bereich Event und Hospitality. Dazu zählen insbesondere:
•⁠ ⁠Serviceleitung und Veranstaltungsleitung
•⁠ ⁠Organisation, Koordination und Begleitung von Veranstaltungen
•⁠ ⁠Beauftragung, Koordination und Abstimmung externer Dienstleister im Auftrag der Auftraggebenden
•⁠ ⁠Konzepterstellung für gastronomische Betriebe
•⁠ ⁠operative Begleitung von Veranstaltungen vor Ort
•⁠ ⁠Schulungen, Trainings und fachliche Begleitung von Mitarbeitenden
•⁠ ⁠Beratungsleistungen im gastronomischen und veranstaltungsbezogenen Kontext
•⁠ ⁠Mystery Checks und Testbesuche in gastronomischen Betrieben
•⁠ ⁠kreative Leistungen und individuelle Anfertigungen, insbesondere die Gestaltung und Herstellung handgeschriebener Karten, Einladungen, Danksagungen oder vergleichbarer Unikate

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich und selbstständig. Eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt. Die Parteien schließen kein Anstellungsverhältnis.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Beauftragung oder der individuellen Vereinbarung.
Spezialfall Mystery Checks:
Ein Mystery Check ist ein verdeckter Qualitäts- und Servicetest, bei dem eine geschulte Testperson anonym als regulärer Gast auftritt und einen gastronomischen Betrieb anhand vorher festgelegter Kriterien bewertet.

Mystery Checks stellen eine eigenständige, vergütungspflichtige Leistung dar. Kosten für Speisen, Getränke oder sonstige betriebsbedingte Aufwendungen tragen die Auftraggebenden. Das Honorar für den Mystery Check ist unabhängig von einem möglichen Folgeauftrag.
Weiterführende Schulungen, Trainings oder Maßnahmen können sich aus den Ergebnissen eines Mystery Checks ergeben, bedürfen jedoch einer gesonderten Vereinbarung. Der Mystery Check ist auch dann vollständig zu vergüten, wenn kein weiterer Auftrag zustande kommt.

 3.⁠ ⁠Mitwirkungspflichten
Die Durchführung der vereinbarten Leistung bedarf zumeist einer Mitwirkung des Auftraggebers, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen sowie einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen. Eventuell notwendige Freigaben und Genehmigungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.

Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen zu dessen Lasten. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungseinschränkungen, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen.

 4.⁠ ⁠Vertragsschluss und Vertragsende
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme des letzten Angebots der Auftragnehmerin durch Auftraggeber. Möglich ist dies ausdrücklich schriftlich (insbesondere in elektronischer Form), durch mündliche Beauftragung oder durch tatsächliche konkludente Auftragserteilung und Ausführung der Leistung.

Im Fall von Anpassungen des Angebotes der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber, kommt ein Vertrag erst nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung der Anpassungen durch Auftragnehmerin zustande.

Zusatzleistungen bzw. kurzfristige, den jeweiligen Auftrag ergänzende Leistungen (z.B. während der Veranstaltung, des Events usw.) bedürfen ausdrücklich nicht der Schriftform. Sie gelten mit Erbringung der Zusatzleistungen als vereinbarter Leistungsumfang.

Nach mündlicher Beauftragung wird der vereinbarte Leistungsumfang in der Regel schriftlich bestätigt.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Bei Dauerschuldverhältnissen wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien, vorbehaltlich einer individuellen Regelung, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 5.⁠ ⁠Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder der individuellen Absprache.

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung erfolgt unbar per Überweisung. Eine Zahlung in bar bzw. per PayPal Betriebskonto muss vereinbart werden. Zahlung per Kredit- oder Giro Card ist nicht möglich.

Sofern die Auftraggeberin eine Vorauszahlung im Angebot aufführt, ist die Vorauszahlung zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt zu zahlen. Die Zahlung gilt als vertragliche Hauptpflicht. Die Nichtzahlung der Vorauszahlung führt zu einem einseitigen Widerrufsrecht für die Auftragnehmerin.

Privatkunden: Rechnungsbetrag sofort fällig
Geschäftskunden: Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie gegebenenfalls Mahnkosten zu berechnen.
Eigentumsvorbehalt
Soweit die Auftraggeberin im Rahmen eines Auftrages und entsprechend des jeweiligen Angebots Material, Gegenstände oder andere dingliche Werte kauft, anschafft oder zum geplanten Verbleib zur Verfügung stellt, stehen diese bis zur vollständigen Bezahlung und schuldrechtlichen Erledigung des Auftrages unter Eigentumsvorbehalt der Auftraggeberin.

Fahrtweg und Reisekosten
Anfahrten bis zu einer Entfernung von 30 Kilometern ab dem Wohn- oder Geschäftssitz der Auftragnehmerin sind im vereinbarten Honorar enthalten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Bei weiter entfernten Einsatzorten oder bei Anfahrten mit erhöhtem zeitlichem oder organisatorischem Aufwand können Fahrtzeiten und anfallende Kosten gesondert berechnet oder individuell vereinbart werden.

Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Honorar enthalten und von den Auftraggebenden zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Reisezeiten, Parkgebühren, Ticketkosten, Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen sowie weitere auftragsbezogene Auslagen. Die Auftragnehmerin ist zur Information des Auftraggebers verpflichtet und muss die Kosten klar ausweisen. Dies erfolgt, soweit die Kosten bereits kalkuliert werden können, bereits im Angebot.

Art und Umfang der Anreise sowie die Kostenübernahme werden im Rahmen des jeweiligen Auftrags individuell abgestimmt.
Aufrechnung und Abtretung
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus einem Vertrag mit der Auftragnehmerin ohne vorherige Anfrage und schriftliche Bestätigung der Auftragnehmerin abzutreten.

Der Auftraggeber kann gegenüber der Auftragnehmerin nur solche Forderungen/Ansprüche aufrechnen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unstreitig, d.h. von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich (E-Mail ausreichend) anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
 6.⁠ ⁠Stornierung und Ausfall
Bei einer Stornierung durch die Auftraggebenden gelten folgende Regelungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde:
* bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
•⁠ ⁠13 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50 Prozent des vereinbarten Honorars
•⁠ ⁠ab 6 Tage vor Leistungsbeginn oder wenn die Leistung aus Gründen, die die Auftraggebenden zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann: 100 Prozent des vereinbarten Honorars
Bereits angefallene Kosten oder vorbereitende Leistungen können unabhängig davon in Rechnung gestellt werden.

 7.⁠ ⁠Höhere Gewalt und Krankheit
Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung ganz oder teilweise unmöglich machen oder wesentlich erschweren, berechtigen beide Parteien, ihre Leistungspflichten für die Dauer der Störung auszusetzen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturereignisse, Streiks oder sonstige, nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Umstände. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten.

Bei krankheitsbedingtem Ausfall oder bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat und die die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar machen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt und keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen ist. Die Auftragnehmerin wird die Auftraggebenden unverzüglich über den Ausfall informieren.

 8.⁠ ⁠Kreative Leistungen und individuelle Anfertigungen
Leistungen im Bereich kreativer, gestalterischer oder handwerklicher Arbeiten werden individuell vereinbart.

Gestalterische Leistungen stellen eine Dienstleistung dar. Material, Druck oder Versandkosten werden gesondert berechnet oder individuell vereinbart.

Bei handschriftlichen Arbeiten sind geringfügige Abweichungen Teil des handwerklichen Charakters und stellen keinen Mangel dar. Bei sonstigen individuellen Anfertigungen erfolgt die Ausführung gemäß der vereinbarten Beschreibung.

Alle Konzepte, Planungen, Entwürfe und sonstigen Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Eigentum der Auftragnehmerin.

Soweit urheberrechtliche Werke entstehen, erhält der Auftraggeber für die Dauer und den Zweck des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Eine Lizenzierung für weitere Zwecke außerhalb des Vertrages oder im Rahmen einer weiteren Beauftragung muss durch die Auftraggeberin explizit erfolgen.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die erbrachten Leistungen unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers als Referenz zu verwenden.

 9.⁠ ⁠Mängelanzeige und Gewährleistung
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens während der Durchführung der Veranstaltung, anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist die Auftragnehmerin zur Nacherfüllung berechtigt. Weitergehende Gewährleistungsrechte bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10.⁠ ⁠Haftung
Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Keine Haftung für Locations, Technik, Drittleister.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungen, Entscheidungen oder Schäden, die durch Dritte entstehen, insbesondere durch eingesetztes Fremdpersonal, Locations, Technik, Küche oder sonstige Dienstleister.

11.⁠ ⁠Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden den vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet.

Grundsätzlich werden durch die Auftragnehmerin keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Insbesondere Gäste- und Einladungslisten werden nicht durch die Auftraggeberin geführt oder im Sinne der DSGVO verarbeitet.

Soweit dennoch eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt oder geplant ist, wird der Auftraggeber die Auftragnehmerin hierüber informieren und eine gesonderte Vereinbarung (AVV) vorlegen.

Darüber hinaus gelten die Datenschutzhinweise der Auftragnehmerin in ihrer aktuellen Form. Erreichbar über die Domain der Auftragnehmerin http://www.katrin-feinsinn.de

12.⁠ ⁠Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag mit der Auftragnehmerin, ist der Sitz der Auftragnehmerin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

Katrin Becker

Feinsinn für Atmosphäre

Katrin Becker

Feinsinn für Atmosphäre

Katrin Becker

Feinsinn für Atmosphäre